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Der Sozialdienst gibt Auskunft und Rat in sozialen und/oder sozialrechtlichen Fragen, soweit sie mit dem Krankenhausaufenthalt und seinen Ursachen und Folgen in Zusammenhang stehen. Er leistet persönliche Hilfe mit den Methoden, Arbeitsformen, Verfahren und Techniken der Sozialarbeit/Sozialpädagogik.
Sie können sich an den Sozialdienst wenden z. B. bei Fragen:
zur medizinischen Nachsorge und Rehabilitation:
zu Möglichkeiten unterstützender Hilfen im eigenen Haushalt:
zur beruflichen Zukunft:
zu Leistungen nach dem SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen):
zu Leistungen der sozialen Krankenversicherung:
zu Leistungen der Pflegeversicherung:
zur persönlichen und familiären Lebenssituation:
zu Angeboten der Hilfen der Nachsorge:
zu Hilfen bei ungeklärter finanzieller Situation
Gegebenenfalls erfolgt eine Vermittlung an Leistungsträger, die nach dem SGB zur Auskunft und Beratung zuständig und verpflichtet sind
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